Viele Hausbesitzer glauben, ihre Wohngebäudeversicherung schütze sie bei jedem Wasserschaden. Doch Überschwemmung nach Starkregen, Hochwasser, Rückstau oder Erdrutsch sind nur versichert, wenn ein Elementarschadenbaustein vereinbart wurde. Gerade im Voralpenland mit heftigen Gewittern und schneereichen Wintern ist das ein entscheidender Punkt.
Was sind Elementarschäden?
Zu den Elementargefahren zählen in der Regel:
- Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern
- Rückstau aus der Kanalisation
- Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch
- Schneedruck und Lawinen
- Vulkanausbruch
Starkregen kann jeden treffen
Starkregen ist nicht an Flüsse gebunden. Auch Häuser am Hang oder in Senken können überflutet werden, wenn Wasser nicht schnell genug abfließt. Der Freistaat Bayern wirbt deshalb seit Jahren mit der Initiative „Voraus denken – elementar versichern“ für den Abschluss.
Gebäude und Hausrat getrennt betrachten
Der Elementarbaustein muss sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Hausratversicherung vereinbart werden. Mieter benötigen ihn nur für den Hausrat.
Üblich ist eine Selbstbeteiligung. In Gebieten mit hohem Risiko kann der Versicherer Auflagen wie Rückstauklappen verlangen.
Vorsorge am eigenen Haus
Rückstausicherung, erhöhte Lichtschächte, wasserdichte Kellerfenster und eine gute Grundstücksentwässerung reduzieren das Risiko deutlich und können sich positiv auf den Beitrag auswirken.
Kostenfreier Mandanten-Check
„Elementarschadenversicherung“ – passt Ihr aktueller Vertrag noch?
Laden Sie Ihre bestehenden Policen hoch. Wir prüfen Deckung, Beitrag und Lücken – ohne dass Sie sofort wechseln müssen.
Mandanten-Check startenHäufige Fragen zu Elementarschadenversicherung
Ist Hochwasser in der normalen Gebäudeversicherung enthalten?
Nein, Überschwemmung und Starkregen sind nur über den Elementarbaustein versichert.
Brauche ich Elementarschutz im Allgäu?
Starkregen kann überall auftreten, auch fernab von Flüssen. Im kostenfreien Mandanten-Check prüfen wir Ihre bestehenden Verträge darauf.
Persönliche Beratung gewünscht?
Wir prüfen Ihre Situation kostenfrei – vor Ort im Allgäu oder digital.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: September 2026. Konkrete Leistungen richten sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.




