Für Beamtinnen und Beamte ist die private Krankenversicherung in den meisten Fällen die wirtschaftlich beste Lösung. Der Grund ist die Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt einen festen Anteil der Krankheitskosten, den Rest sichert ein sogenannter Restkostentarif der PKV ab.
Das Prinzip: Beihilfe plus Restkostentarif
Die Beihilfe erstattet – je nach Dienstherr und persönlicher Situation – meist 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Die PKV versichert nur den verbleibenden Anteil. Dadurch sind die Beiträge deutlich niedriger als bei einer Vollversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung müssten Beamte dagegen in der Regel den vollen Beitrag allein tragen, da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt (Ausnahmen gelten in einigen Bundesländern mit pauschaler Beihilfe – Bayern gehört nicht dazu).
Beamtenanwärter und Referendare
Für Anwärter bieten viele Versicherer besonders günstige Ausbildungstarife. Wichtig ist, dass der spätere Wechsel in den regulären Beamtentarif ohne erneute Gesundheitsprüfung garantiert ist.
Die Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen
Wer wegen Vorerkrankungen Sorge hat, abgelehnt zu werden, kann die Öffnungsaktion der PKV nutzen. Neue Beamte werden dabei innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung ohne Ablehnung aufgenommen; Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten
- Beihilfeergänzungstarif für Leistungen, die die Beihilfe nicht oder nur teilweise erstattet (z. B. Wahlleistungen, Heilpraktiker, Brillen)
- Anpassung des Tarifs bei Änderung des Beihilfesatzes, z. B. mit Kindern oder im Ruhestand
- Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt
- Finanzstärke und Beitragsstabilität des Versicherers
- Dienstunfähigkeitsschutz als wichtige Ergänzung
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Mandanten-Check startenHäufige Fragen zu PKV Beamte
Warum wählen die meisten Beamten die PKV?
Der Dienstherr trägt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten; die PKV versichert nur den Rest und ist dadurch oft günstig.
Was ist die Öffnungsaktion?
Beamtenanfänger können innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung trotz Vorerkrankungen aufgenommen werden, mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 %.
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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: September 2026. Konkrete Leistungen richten sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.




